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SPFH - SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) sollen Sie als Eltern mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung, in der Versorgung des Haushaltes, im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten sowie in finanziellen Krisen unterstützt werden. Dies geschieht insbesondere bei unmittelbaren zeitlich befristeten Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen.
Durch intensive Beratung und Begleitung Ihrer ganzen Familie probieren und üben wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strukturen für das tägliche Zusammenleben und begleiten schwierige Situationen, in denen es häufig zum Streit mit den Kindern kommt. Dabei werden alternative Ideen für den Umgang miteinander zusammen erarbeitet.
In der Regel ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für einen längeren Zeitraum (ein bis zwei Jahre) gedacht.
Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag von Ihnen als Erziehungsberechtigte an das Jugendamt. Auf Ihren Antrag hin wird mit allen Beteiligten besprochen, wie Ihnen am besten geholfen werden kann. Daraus entsteht der sogenannte Hilfeplan, in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele und Überprüfungszeiträume festgelegt werden.
Die Sozialberatung Eigenbrod bietet Ihnen diese praktischen Hilfen rund um Ihre Familie.

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