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ERZIEHUNGSBEISTAND

Erziehungsbeistand ist eine der „Hilfen zur Erziehung“, wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind (§30).
Der genannte Gesetzestext besagt zum Erziehungsbeistand:
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“
Die Erziehungsbeistandschaft ist – anders als die auf Anordnung des Jugendgerichtes eingeleitete Betreuungshilfe – in der Praxis freiwillig und wird auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet.
Der Schwerpunkt eines Erziehungsbeistandes liegt auf der individuellen Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Dabei steht im Mittelpunkt, dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen eine Vertrauensperson an die Seite zu stellen, die versucht die Schwierigkeiten aus ihrer/seiner Sicht zu verstehen. Ergänzende Beratungen der Eltern oder Familiengespräche, in denen die unterschiedlichen Positionen verdeutlicht werden und Regeln zum Zusammenleben erarbeitet werden können, sind oft hilfreich. Zusätzlich finden häufig Begleitungen im Schulalltag und Hilfestellungen in der Berufsfindung statt.

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