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UNSERE PÄDAGOGISCHEN ANGEBOTE

Als Sozialberatung bieten wir Ihnen verschiedenste pädagogische Hilfen rund um Ihre Familie an. Diese Hilfen sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als „Hilfen zur Erziehung“ festgeschrieben. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie als Eltern einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen können, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Hilfestellung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen und entsprechend Unterstützung erhalten möchten.

Zu den Ambulanten Hilfen, wie wir sie Ihnen als Sozialberatung anbieten, gehören die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die Erziehungsberatung, der Erziehungsbeistand sowie die Soziale Gruppenarbeit. Auch die Elternberatung bei AD(H)S und die Hilfe für junge Volljährige bieten wir an. Für jede einzelne Hilfe gilt, dass die Kinder und Jugendlichen weiter in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.

Die oben genannten im Gesetz einzeln aufgeführten Hilfeformen sind selbstverständlich nicht gegeneinander abgrenzbar. Die notwendige und geeignete Hilfe muss für Sie und Ihre Situation individuell maßgeschneidert werden. Wir werden also vom ersten Gespräch an versuchen, die gesamten Zusammenhänge Ihrer Schwierigkeiten sowie Ihre Möglichkeiten möglichst genau zu besprechen, um individuelle Hilfestellungen für Sie zu finden.

Lesen Sie unter den Stichworten nach, was sich hinter den einzelnen Hilfsmaßnahmen für Sie verbirgt.

 

Volunteers Packing Food
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