Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.
Krankheit, Leiden an einer psychischen Störung sowie geistige oder körperliche Behinderung können eine Betreuung nach sich ziehen. Häufig sind Betroffene nicht in der Lage, die Dinge ihres Lebens eigenständig zu bewältigen. Eigene soziale und rechtliche Belange können nicht mehr wahrgenommen werden, so dass ein selbstbestimmtes Leben sowie das eigene Wohl gefährdet sind.
In der Regel sind es oft Angehörige oder Nachbarn, die beim Betreuungsgericht für einen Betroffenen eine Betreuung anregen. Sie erkennen eine Vereinsamung oder, dass Betroffene Arzttermine nicht mehr wahrnehmen oder ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Erwachsene mit einer erheblichen Behinderung oder Krankheit können auch selbst die Einrichtung einer Betreuung beantragen. Das Amtsgericht oder die örtliche Betreuungsbehörde stellen dann den Betreuungsbedarf fest. Bevor eine Betreuung abschließend eingerichtet wird, ist der Betroffene selbst noch von dem zuständigen Richter anzuhören.
Auf den Punkt gebracht, stehen wir unseren Klienten mit Rat und Tat zur Seite, damit sie weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben führen können. Es ist gesetzlich geregelt, dass wir als Betreuer nur in bestimmten Aufgabenkreise unterstützen und auch nur hierfür zuständig sind. Für alle anderen Bereiche sind unsere Klienten selbst verantwortlich.
Wir unterstützen unsere Klienten in 5 Hauptaufgabenkreisen:
Pro Betreuung haben wir ein gesetzlich festgelegtes Zeitbudget zur Verfügung. Im Durchschnitt sind das 3 Stunden im Monat für alle Betreuungsaufgaben.
Für mittellose Klienten trägt der Staat die Finanzierung – das Amtsgericht bezahlt. Klienten, die Vermögen haben, zahlen die Kosten für Betreuung selbst.